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Neue Herausforderung für gastgewerbliche Unternehmer – das Nachweisgesetz
Arbeitgeber sind bisher verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen.
Das Nachweisgesetz verlangt zusätzliche Informationen über die Arbeitsbedingungen. Doch über welche Arbeitsbedingungen müssen MitarbeiterInnen informiert werden?
Genau diese Frage stellt sich seit August dieses Jahres auch für gastgewerbliche UnternehmerInnen. Der Kreis der wesentlichen Vertragsbedingungen, die schriftlich niederzulegen sind, wurde erweitert. Die meisten Vorgaben sind in unseren als Muster zur Verfügung gestellten Arbeitsverträgen bereits im Vertrag selbst geregelt gewesen. Die Muster sind geringfügig überarbeitet worden.
- Was bedeutet die Neuregelung im Nachweisgesetz für mich als gastgewerblichen Unternehmer?
- Muss ich bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen aktiv werden?
- Müssen Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen schriftlich vereinbart werden?
- Müssen Überstundenvergütung, Zuschläge, Zulagen und Prämien sowie etwaige Sonderzahlungen ebenfalls schriftlich fixiert werden?
- Welche wesentlichen Vertragsbedingungen bedürfen bei neuen Arbeitsverträgen der Schriftform?
- Wie setze ich die neuen Anforderungen an den Arbeitsvertrag bestmöglich in der Praxis um?
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