AGB Hotel- und Gaststätten Marketing GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotel- & Gaststätten Marketing GmbH (HGM genannt) als Wirtschaftstochter des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern
- gültig ab 16. November 2014 –
I. Teilnahme an Bildungsmaßnahmen -Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB)
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen in gemeinsamer Verantwortung der HGM und des DEHOGA. Für Bildungsmaßnahmen, die gemeinsam mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich (online, Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen und ist damit verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende bzw. Angemeldete diese ATB und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen", die mit dem Lehrgangsangebot bekannt gemacht werden, an. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse für die Rechnungslegung sowie gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig anzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die HGM dies der/dem Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt (Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Ist der Zahlungspflichtige nicht gleichzeitig auch der Teilnehmer, so haftet der Teilnehmer gesamtschuldnerisch mit dem Zahlungspflichtigen für die Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Hierzu hat der Zahlungspflichtige eine postalische Anschrift und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise. Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten für Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für Prüfungen durch fremde Prüfungsstellen gelten deren Gebührenordnungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist die HGM berechtigt, für die 1. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00, für die 2. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die HGM berechtigt, den/die Teilnehmer/in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an dem Seminar bzw. der Veranstaltung auszuschließen.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung/vom Vertrag ist bis 2 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der HGM schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der HGM. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 2 Wochen ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10% des Teilnahmeentgeltes, mindestens jedoch € 50,00 fällig. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht zu der Bildungsmaßnahme, so hat er/sie das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der/die Angemeldete kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Die HGM kann dessen/deren Teilnahme verweigern, wenn in der Person des Ersatzteilnehmers/der Ersatzteilnehmerin ein Grund besteht, der die HGM zum Ausschluss nach Ziffer 6 berechtigen würde.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Bildungsmaßnahme vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Für den Fall, dass Teilnehmern/-innen nach dem SGB eine Förderung versagt wird oder vor dem Beginn der Maßnahme oder während der Laufzeit eine Arbeitsaufnahme erfolgt, hat der/die Teilnehmer/-in ein Sonderkündigungsrecht. Dem/der Teilnehmer/-in entstehen dadurch keine Kosten.
5. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten/Tutoren
Die HGM hat das Recht, Bildungsmaßnahmen bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der HGM steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen nachzuholen. Als angemessene Frist gilt, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 6 Monaten nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden von der HGM nicht übernommen. Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur außerordentlichen noch zur ordentlichen Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten/Tutoren eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die HGM ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der HGM.
7. Haftung
Die HGM haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der HGM oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden. Erhobene und gespeicherte Daten werden streng nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften verarbeitet. Personenbezogene Daten, die uns mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen. Sollten der/die Teilnehmer/in mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen. Auf Wunsch erhalten der/die Teilnehmer/in unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über den/die Teilnehmer/in gespeichert haben. Wir versichern, dass keine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an andere Unternehmen erfolgt.
9. Nutzung der Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der HGM dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
Gilt für uns (noch) nicht:
10. Besondere Bestimmungen für Online-Bildungsmaßnahmen
Für Online-Bildungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit folgenden Ergänzungen/ Abweichungen:
Widerrufsrecht Bei Online-Bildungsmaßnahmen mit tutorieller Begleitung hat der/die Teilnehmer/in das Recht, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kursmaterials zu widerrufen. Empfangenes Lehrmaterial ist zurück zu senden, installierte Software ist zu löschen. Bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird unter Abzug einer Verwaltungspauschale (s. Nr.3) erstattet.
Bei Online-Bildungsmaßnahmen ohne tutorielle Begleitung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern gelieferte Software bereits entsiegelt wurde oder Schulungssoftware „online" per Datenfernübertragung bezogen wurde.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
Zahlungsbedingungen:
Das Teilnahmeentgelt ist in einer Summe zu dem in der Rechnung angegebenen Termin fällig. Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
Kündigung Online-Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistung während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Nutzung der Software Die Benutzung der Software ist nur dem/der angemeldeten Teilnehmer/in gestattet. Vervielfältigung und/ oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Software darf nicht vermietet, verleast oder verliehen werden. Verstöße hiergegen sind gemäß § 106 UrhG strafbar.
Haftung Die HGM haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern beim Online-Lernen. Die HGM ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
II. Veranstaltungen
1.Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Seminar- und Veranstaltungsräumen der HGM bzw. des DEHOGA MV zur Durchführung von Seminaren, Tagungen, und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der HGM bzw. des DEHOGA MV. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung der HGM. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss/Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die HGM zustande; diese sind die Vertragspartner. Der HGM steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Alle Ansprüche gegen die HGM verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HGM beruhen.
3. Leistungen/Preise/Zahlung
Die HGM ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der HGM zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der HGM an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise gelten – wenn nicht anderes vereinbart – zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich die HGM das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Hierzu hat der Zahlungspflichtige eine postalische Anschrift bzw. eine E-Mail-Adresse anzugeben. Rechnungen der HGM ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die HGM kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die HGM berechtigt, für die 1. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 5,00, für die 2. Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen Der HGM bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die HGM ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist die HGM berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im zuvor genannten Sinne oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der HGM aufrechnen oder verrechnen.
4. Stornierung/Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der HGM geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der HGM in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sofern zwischen der HGM und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der HGM auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der HGM in Textform ausübt. Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung bis zu 14 Tagen vor Beginn dieser möglich. Tritt ein Kunde erst zwischen dem 14. und 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung zurück, so ist die HGM berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die HGM berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 14. und 3. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale pro vereinbartem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die zuvor genannten Regelungen berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der HGM
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die HGM in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der HGM auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der HGM gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die HGM ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die HGM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der HGM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; die HGM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HGM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der HGM zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder eine verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt der HGM entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Arbeitstage (Arbeitstage sind von Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn der HGM mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der HGM in Textform. Der abzurechnende Preis für Speisen und/oder Getränke richtet sich nach der angemeldeten Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wird die angegebene Teilnehmerzahl überschritten, so ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung des Preises von Speisen und/oder Getränken maßgebend. Hiervon unberührt bleibt die Raummiete. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die HGM diesen Abweichungen zu, so kann die HGM die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die HGM trifft ein Verschulden.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der HGM in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die HGM für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die HGM von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der HGM bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der HGM gehen zu Lasten des Kunden, soweit die HGM diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die HGM pauschal erfassen und berechnen. Der Kunde ist mit Zustimmung der HGM berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die HGM eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der HGM ungenutzt, so kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an von der HGM zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die HGM diese Störung nicht zu vertreten hat.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen/Haftung
Die Vertragspartner der HGM bzw. der Kunde haften der HGM gegenüber in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die HGM kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt die HGM zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass
hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der HGM abzustimmen. Die HGM haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Ebenso haftet die HGM für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn ihre gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten der HGM. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar der HGM im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10. Pflichten
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände - nur mit Zustimmung der HGM angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Raum zu entfernen. Bei Lagerung im Konferenz- oder Lagerraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete. Die HGM kann den behördlichen Nachweis über die brandschutztechnischen Anforderungen der eingebrachten Gegenstände verlangen. Die Verwendung des Namens oder/und der Marke Hotel- & Gaststätten Marketing GmbH“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die HGM. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen in der HGM gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf die HGM über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung von der HGM. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der HGM und werden dadurch wesentliche Interessen der HGM beeinträchtigt, so hat die HGM das Recht, die Veranstaltung abzusagen; die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt bestehen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht, Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat die HGM begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann sie die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung angelastet werden. Die HGM braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.
III. Schlussbestimmungen
Die geltende Hausordnung sowie die Ordnung zum Verhalten im Brandfall der HGM, die öffentlich aushängen, sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Aktivitäten der HGM, die in ihren Räumlichkeiten stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der HGM. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der HGM. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der HGM. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte