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Steuern, Recht & Controlling

Arbeitsschutzorganisation mit Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung

Beschreibung

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern möchte seine Mitglieder informieren und lädt daher zu einem kostenlosen Webinar zum Thema „Arbeitsschutzorganisation mit Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung“ ein. 

Die Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation nimmt im betrieblichen Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Viele Rechtsgrundlagen fordern deren Durchführung mit der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Aber: Wie führe ich sie genau durch, was muss alles dokumentiert werden? Herr Rolf Schwebel als Branchenkoordinator für das Gastgewerbe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert Sie mit diesem Webinar über zu beachtende Regelungen, bewährte Maßnahmen und Tipps zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Auch stellt er weitere praktische Handlungshilfen und Dienstleistungsangebote der BGN zur rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation vor, z. B. zur Unterweisung und zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung.

Inhalte

Seit einiger Zeit führt die staatliche Arbeitsschutzaufsicht (z. B. Gewerbeaufsicht) bundesweit, in allen Branchen und unabhängig der Betriebsgröße Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung der Arbeitsschutzorganisation durch (zu ausgewählten Pflichten des Arbeitgebers). Zum Teil mit vorheriger Anmeldung, aber auch ohne Terminabsprache. Es werden vor Ort relevante Schwerpunkte der Arbeitsschutzorganisation wie z. B. das Vorhandensein der Gefährdungsbeurteilung, die Gewährleistung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, die Übertragung von Arbeitgeberpflichten, die Unterweisungsinhalte, die erforderlichen und durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie die Durchführung der Prüfungen von Arbeitsmitteln abgefragt und überprüft. Dabei wird insbesondere eine nachvollziehbare und aktuelle Dokumentation eingefordert. Bei Fehlen bzw. Mängeln wird in der Regel ein Anordnungsschreiben (mit Termin) dem Betrieb übersandt, eine (auch kostenpflichtige) Nachbesichtigung kann stattfinden. Da die staatliche Aufsicht in der Regel keine branchenspezifischen Angebote zu den Themen hat, wird oft an die BGN verwiesen. Auch die BGN führt GDA-Besichtigungen durch, die Fragen können bereits direkt vor Ort und mit den Verantwortlichen geklärt werden, die branchenspezifischen Angebote der BGN (insbesondere zur Dokumentation) werden sehr häufig genutzt. Oftmals sind allerdings die BGN-Angebote z. B. zur Dokumentation und Personalqualifizierung kaum bekannt. 


verfügbare Termine

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